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11.12.2020
Im Steuerrecht wird häufig über zutreffende Wertansätze gestritten. Konfliktpotential bieten insbesondere Wertermittlungen bei unbebauten und bebauten Grundstücken. Steuerzahler greifen hier häufig zu Sachverständigengutachten, um die Finanzämter...weiter
07.11.2018
Kauft ein Makler eine projektierte Eigentumswohnung, deren Errichtung und Vermarktung er selbst maßgeblich beeinflusst hat, so darf die Grunderwerbsteuer nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) nur auf den reinen Bodenwert und nicht...weiter
08.07.2017
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und anschließend bebauen lassen, kann es vorkommen, dass das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den reinen Bodenwert, sondern auch auf die Bauerrichtungskosten berechnet. Ursächlich hierfür ist...weiter
02.07.2018
Als Vermieter wissen Sie: Ihre Vermietungseinkünfte - ob positiv oder negativ - wirken sich auf Ihr Einkommen und somit auch auf Ihre Einkommensteuerlast aus. Ganz grob kann man die Mieteinkünfte ermitteln, indem man von den erhaltenen Mieteinnahmen...weiter
15.02.2016
Die Aufteilung eines einheitlichen Grundstückskaufpreises auf das Gebäude und den Grund und Boden ist für die Praxis höchst bedeutsam, weil nur die Anschaffungskosten für das Gebäude steuerlich abgeschrieben werden können.Vermieter sind daher...weiter
11.09.2018
Als Neu-Grundstückseigentümer mit Vermietungsabsicht werden Ihnen einige steuerliche Pflichten auferlegt, die Sie vorher nicht hatten, zum Beispiel die zwingende Angabe der Einkünfte aus Vermietung in Ihrer Einkommensteuererklärung. Grundsätzlich...weiter
09.08.2017
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und anschließend bebauen lassen, kann es vorkommen, dass das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den reinen Bodenwert berechnet, sondern auch auf die Baukosten. Grund hierfür ist die...weiter
13.06.2017
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und anschließend bebauen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt nicht nur den bloßen Bodenwert mit Grunderwerbsteuer belastet (je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises),...weiter
03.08.2015
Beim Kauf einer Immobilie fällt derzeit - je nach Bundesland - eine Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 % an. Eine teure Überraschung können dabei Bauherren erleben, die zunächst ein unbebautes Grundstück erwerben und es anschließend bebauen...weiter
04.03.2015
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und es anschließend bebauen, kann es vorkommen, dass das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den reinen Bodenwert berechnet. Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH)...weiter
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