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19.02.2015
Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich. Dazu muss sie unter anderem die Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten. Fehlt diese Angabe oder ist sie nicht korrekt, versagen die Finanzämter in der Regel den...weiter
15.10.2018
Als Unternehmer sind Sie nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn Ihnen eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung vorliegt. Das Umsatzsteuergesetz fordert unter anderem, dass die Rechnung die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers...weiter
14.06.2015
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich kürzlich mit der Frage auseinandergesetzt, wann einem Unternehmer der Vorsteuerabzug versagt werden kann.In dem Streitfall betrieb eine GmbH einen Handel mit Fahrzeugen, die sie von anderen Unternehmen einkaufte....weiter