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07.03.2013
Vorteile aus der Überlassung eines Dienstwagens gehören insoweit zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, als der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch privat nutzen kann. Der Arbeitnehmer hat den Vorteil zu versteuern in Höhe von 1% des Bruttolistenneupreises...weiter
18.05.2018
Wird die private Nutzung eines Firmenwagens nach der 1-%-Regelung versteuert, muss der Unternehmer als Nutzungsvorteil monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenneupreises zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung und Umsatzsteuer ansetzen. Der...weiter
25.07.2016
Bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber die Nutzung eines Firmenwagens an, freuen Sie sich vermutlich zuerst über diese Wertschätzung. Später fragen Sie sich aber möglicherweise, wie sich das Angebot steuerlich auf Ihren Lohn auswirken wird. Eine Frage, auf die...weiter