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13.10.2018
Prozessbeteiligte können gegen das Urteil eines Finanzgerichts (FG) mit einer Revision vorgehen, so dass der Bundesfinanzhof (BFH) die Sache als nächsthöhere Instanz neu aufrollen muss. Die Frist zur Einlegung der Revision beträgt einen Monat nach...weiter