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24.05.2018
Wenn eine Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an ihre Gesellschafter vornimmt, ist grundsätzlich Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer von der Ausschüttung einzubehalten. Bei...weiter