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04.02.2020
Umsätze von öffentlichen Theatern, Museen, Kammermusikensembles, Orchestern und Chören werden vom Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei gestellt. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt auch für gleichartige Einrichtungen anderer Unternehmen, die gleichwertige...weiter