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03.12.2017
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt unterhalten, können ihre Unterkunftskosten für die Wohnung am Beschäftigungsort seit 2014 nur noch begrenzt mit maximal 1.000 € pro Monat als Werbungskosten abziehen. Unter diese...weiter
10.03.2011
Bei einer beruflich oder betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung können die Aufwendungen für eine Wohnung am Beschäftigungsort als Werbungskosten abgezogen werden. Hierfür gibt es zwar keine betragsmäßige Obergrenze, da die Wohnkosten von...weiter