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15.07.2008
Ein Arzt betrieb seine Praxis in gemieteten Räumen. In seinem Einfamilienhaus, das im Miteigentum seiner Ehefrau stand, nutzte er einen Kellerraum als Lager für seine Arztpraxis. Die anteiligen Hauskosten und die Absetzung für Abnutzung (AfA) zog er...weiter
30.06.2018
Wer von zu Hause aus arbeitet, darf die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer nur dann unbeschränkt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, wenn sich dort sein Tätigkeitsmittelpunkt befindet. Ansonsten bleibt ihm allenfalls ein...weiter