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15.01.2009
Steuervorauszahlungen sind nur noch festzusetzen, wenn sie mindestens 400 € betragen, für einen Vorauszahlungstermin 100 €. Für eine nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlungen nach Ablauf des Jahres muss die Erhöhung mindestens 5.000 € betragen....weiter