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27.11.2017
Beim Kauf von Wohnungen, Häusern und Grundstücken fiel bis zum Jahr 2005 bundesweit nur eine Grunderwerbsteuer von 3,5 % des Kaufpreises an. Nachdem die Bundesländer seit 2006 den Steuersatz in Eigenregie festlegen dürfen, begann ein Wettlauf der...weiter