Datenbank
10.09.2013
Hat eine Person dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt, kann er bei der Erbschaftsteuer einen Extra-Freibetrag von bis zu 20.000 € bekommen.Ein Rechtsanwalt war mit der 1920 geborenen Erblasserin...weiter
25.01.2017
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner werden bei der Erbschaftsteuer besonders begünstigt: Sie fallen in die günstigste Steuerklasse I mit Steuersätzen zwischen 7 % bis 30 % des erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs, profitieren von einem...weiter