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03.07.2018
Selbstgenutzte Immobilien (sogenannte Familienheime) können zwischen Ehe- und Lebenspartnern erbschaftsteuerfrei vererbt werden. Die Steuerbefreiung setzt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aber voraus, dass der Erblasser im...weiter
15.10.2016
Erben Sie das Familienheim, in dem Sie wohnen, kann dieses komplett von der Erbschaftsteuer befreit sein. Hierzu müssen Sie es mindestens zehn Jahre lang weiternutzen, da die Steuerbefreiung ansonsten rückwirkend entfällt. Eine Ausnahme von diesem...weiter
11.03.2017
Eltern können ihren Kindern eine selbstbewohnte Immobilie (= ein „Familienheim“) erbschaftsteuerfrei vererben, sofern die Kinder die Selbstnutzung nach dem Erbfall fortführen und mindestens zehn Jahre beibehalten.Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun...weiter
17.01.2017
Wenn Sie eine Wohnung erben, kann die Erbschaft steuerfrei sein, sofern der Erblasser vorher selbst in der Wohnung gelebt hat, Sie diese unverzüglich selbst als Familienheim nutzen und die Wohnfläche nicht mehr als 200 qm beträgt. Es wurde bereits...weiter
05.02.2020
Ehegatten und Lebenspartner können ihre selbstbewohnte Immobilie erbschaftsteuerfrei an den überlebenden Partner vererben, sofern dieser das Objekt unverzüglich für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt. Hierfür muss der überlebende Partner die...weiter
09.10.2019
Eltern können ihre selbstbewohnte Immobilie erbschaftsteuerfrei an ihre Kinder vererben, sofern die Kinder das Objekt unverzüglich für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmen. Sie müssen dafür die Absicht zur Selbstnutzung haben und auch...weiter
23.12.2016
Erben Sie ein Familienheim, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen keine Erbschaftsteuer zahlen. Hierzu müssen Sie nach der Erbschaft selbst in das Haus einziehen und zehn Jahre lang darin wohnen bleiben. Des Weiteren muss sich das Haus vor der...weiter