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11.10.2016
Wollen Arbeitgeber die Urlaubskasse ihrer Arbeitnehmer aufbessern, können sie ihnen pauschal besteuerte Erholungsbeihilfen zahlen. Das Einkommensteuergesetz begünstigt Zahlungen bis zu 156 € pro Jahr und Arbeitnehmer. Für Ehe- bzw. Lebenspartner...weiter