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23.10.2013
Eine langfristige, auf Dauer angelegte Vermietung von Wohnraum ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Demgegenüber ist die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält,...weiter