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15.01.2009
Der Erlass der Grundsteuer ist künftig von einer Ertragsminderung von mehr als 50 % abhängig und beträgt dann 25 %. Bei einer Ertragsminderung um 100 % beträgt der Erlass 50 % (erstmals für 2008). Bisher war der Erlass ab einer Ertragsminderung von...weiter
03.02.2019
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar im vergangenen Jahr geurteilt, dass die Grundsteuer in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig ist, und die Bundesregierung plant eine Neuregelung. Aber bis es soweit ist, bleibt erstmal alles beim Alten: Die...weiter
04.05.2015
Als Eigentümer eines Vermietungsobjekts kann Ihnen ein Teil der Grundsteuer erlassen werden, wenn Ihre Immobilie keine bzw. weit unterdurchschnittliche Erträge abwirft und Sie die Minderung nicht selbst zu vertreten haben. Sie müssen also nachweisen,...weiter