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01.09.2014
Um gar keine Unsicherheit aufkommen zu lassen: Nach aktueller Rechtslage sind Kinderbetreuungskosten auch ohne eine Erwerbstätigkeit der Eltern von der Steuer absetzbar. Dieser Artikel betrifft Sie als Elternteil also nur dann, wenn Sie für das Jahr...weiter
06.10.2019
Wenn volljährige Kinder bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen haben, können sie während einer weiteren Ausbildung nur noch dann einen Kindergeldanspruch begründen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20...weiter
24.08.2016
Bis einschließlich 2011 konnten Eltern die Kosten für die Betreuung von haushaltszugehörigen Kindern unter 14 Jahren zu zwei Dritteln und höchstens 4.000 € je Kind wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, wenn beide Elternteile erwerbstätig...weiter
07.10.2015
Seit 2012 werden volljährige Kinder nach dem Abschluss ihrer erstmaligen Berufsausbildung oder ihres Erststudiums nur noch dann steuerlich bei den Eltern berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgehen....weiter
26.07.2016
Hat ein volljähriges Kind seine erstmalige Berufsausbildung oder sein Erststudium abgeschlossen und absolviert es anschließend eine weitere Ausbildung, können Eltern während dieser „aufgesattelten“ Ausbildung nur dann Kindergeld und Kinderfreibeträge...weiter
24.01.2018
Nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums können volljährige Kinder nur noch dann einen Kindergeldanspruch auslösen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgehen (sogenannte...weiter
16.04.2016
Volljährige Kinder können nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums in der Regel nur noch dann kindergeldrechtlich bei den Eltern berücksichtigt werden, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20...weiter
13.01.2016
Hat ein volljähriges Kind eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, können dessen Eltern nur dann noch Kindergeld und Kinderfreibeträge fortbeziehen, wenn es keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden...weiter
08.09.2019
Nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums können volljährige Kinder nur dann einen Kindergeldanspruch begründen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgehen (sog....weiter
25.06.2020
Nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums können volljährige Kinder nur noch dann einen Kindergeldanspruch auslösen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgehen (sogenannte...weiter
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