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15.04.2010
Auf ein Arbeitsverhältnis fand der Manteltarifvertrag für die Brot- und Backwarenindustrie Niedersachsen/Bremen Anwendung. Danach war für Arbeit an Feiertagen ein Zuschlag in Höhe von 175 % zu zahlen. Feiertagsarbeit war die an gesetzlichen...weiter
10.04.2018
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die ein Arbeitnehmer (neben seinem Grundlohn) für tatsächlich geleistete Arbeit zu den begünstigten Zulagenzeiten erhält, können vom Arbeitgeber steuerfrei ausgezahlt werden, soweit sie bestimmte...weiter
11.02.2015
8,50 € brutto für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde - das ist der neue gesetzliche Mindestlohn. Neben der Überprüfung der Stunden Ihrer eigenen Arbeitnehmer und gegebenenfalls Ihrer Subunternehmer, von verschiedenen Lohnbestandteilen und...weiter