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15.04.2010
Auf ein Arbeitsverhältnis fand der Manteltarifvertrag für die Brot- und Backwarenindustrie Niedersachsen/Bremen Anwendung. Danach war für Arbeit an Feiertagen ein Zuschlag in Höhe von 175 % zu zahlen. Feiertagsarbeit war die an gesetzlichen...weiter
19.08.2015
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit erhalten, können Sie diese häufig steuerfrei beziehen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist aber, dassdie Zuschläge neben dem Grundlohn undfür tatsächlich...weiter