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20.07.2012
Die Steuerbefreiung für Flugbenzin können nur Luftfahrtunternehmen beanspruchen, die Luftfahrt-Dienstleistungen anbieten. Gegenstand des Unternehmens muss die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen sein. Dies entschied der Bundesfinanzhof...weiter