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05.07.2017
Seit 2014 gibt es im Steuerrecht keine „regelmäßige Arbeitsstätte“ mehr, sondern nur noch eine „erste Tätigkeitsstätte“. Und seither fällen die Finanzgerichte immer mehr Entscheidungen zu dem neuen Begriff. Aus dem Finanzgericht Hessen (FG) kommt nun...weiter
22.07.2016
Für Arbeitnehmer ist es vorteilhaft, wenn ihr Arbeitsort steuerlich keine erste Tätigkeitsstätte, sondern ein auswärtiger Tätigkeitsort ist, denn dann können sie die Pendelfahrten dorthin nach Reisekostengrundsätzen mit 0,30 € pro tatsächlich...weiter
06.01.2018
Die Kosten für den Weg zur Tätigkeitsstätte hängen direkt mit dem Lohn oder dem Gehalt zusammen. Damit qualifizieren sie sich als Werbungskosten und mindern das zu versteuernde Einkommen - und damit möglicherweise auch die Einkommensteuer. Zur...weiter
13.09.2019
Begründet ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsort eine erste Tätigkeitsstätte, kann er die Fahrten dorthin lediglich mit der Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer absetzen.Liegt aus steuerlicher Sicht keine erste Tätigkeitsstätte...weiter
27.06.2013
Für die steuerliche Berücksichtigung von Kosten der erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums sieht das Einkommensteuergesetz eine Sonderregelung vor. Sie können, sofern die Ausbildung oder das Studium nicht im Rahmen eines...weiter
10.09.2020
Arbeitnehmer können für jeden Arbeitstag, an dem sie ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, eine Entfernungspauschale von 0,30 € als Werbungskosten abziehen. Dieser Satz wird für jeden vollen Entfernungskilometer gewährt, der zwischen Wohnung und...weiter