Ein Arbeitsvertrag enthielt u.a. folgende Klausel:"Die Gewährung sonstiger Leistungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. Gehalt etc.) durch den Arbeitgeber erfolgen freiwillig und mit der Maßgabe, dass auch mit einer wiederholten Zahlung kein...weiter
Zahlt ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang Weihnachtsgeld, ohne eine Bindung für die Zukunft auszuschließen, kann der Arbeitnehmer daraus folgern, der Arbeitgeber wolle sich dauerhaft binden. Der Arbeitnehmer kann daher auch für die Zukunft...weiter