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16.06.2017
Fremdgelder, die Sie als durchlaufende Posten vereinnahmen, sollten Sie unbedingt von anderen betrieblichen Einnahmen getrennt verwalten. Diese Empfehlung lässt sich aus einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) ableiten. In dem Verfahren...weiter
15.07.2017
Als nichtbilanzierender Unternehmer kennen Sie die grundlegendste Methode der Gewinnermittlung: Von den Betriebseinnahmen werden die Betriebsausgaben abgezogen. Das besagt ja auch schon der steuerliche Begriff „Einnahmenüberschussrechnung“ (EÜR). Im...weiter