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10.03.2019
Für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden, ist die Durchschnittssatzbesteuerung anwendbar, so dass der Landwirt pauschale Sätze für die Umsatz- und die Vorsteuer zugrunde legen kann. Da diese Sätze...weiter