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06.07.2014
Behinderte Menschen dürfen für ihre Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte statt der Pauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer ihre tatsächlich entstandenen Fahrtkosten oder 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass...weiter