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12.08.2010
Die Bewertung von Gebäuden für Zwecke der Grundsteuer hält der Bundesfinanzhof für Stichtage nach dem 1.1.2007 für nicht mehr verfassungsgemäß. In den alten Bundesländern würden weiterhin die Werte auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964...weiter