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04.09.2015
Inhaber von Genussrechten, die vorzeitig aus dem Genussrechtsverhältnis aussteigen und hierfür eine Einmalzahlung erhalten, sollten ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur zutreffenden Einkunftszuordnung kennen. Im Entscheidungsfall hatte ein...weiter