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20.06.2013
Die Einfuhr von Reisemitbringseln als persönliches Gepäck aus einem Drittstaat wie der Schweiz ist im Rahmen einer sog. Reisefreimenge von 300 € von Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und Zoll) befreit. Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste...weiter