Datenbank
15.09.2009
Spätestens zum 31.10.2009 ist für jede GmbH eine inländische Geschäftsanschrift in das Handelsregister einzutragen. Ist dies bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, trägt das Registergericht die ihm zuletzt bekannt gewordene Geschäftsanschrift ein....weiter