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01.03.2013
Wer sich als Berufsbetreuer betätigt, muss diese Tätigkeit als Gewerbe anmelden und unterliegt der Gewerbeaufsicht, so das Bundesverwaltungsgericht in einer neuen Entscheidung.Geklagt hatten Rechtsanwälte, die neben ihrem Anwaltsberuf als...weiter