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14.08.2009
Ein Wohnungsmietvertrag enthielt die folgende Klausel:"Der Mieter darf die Mietsache zu anderen als zu Wohnzwecken nur mit Einwilligung des Vermieters nutzen".Der Mieter war Immobilienmakler. Da er kein eigenes Büro besaß, übte er seine selbständige...weiter