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12.03.2018
Wenn ein Erwerber mehr als 25 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft kauft, gehen etwaige körperschaftsteuerliche Verlustvorträge grundsätzlich quotal unter. Werden mehr als 50 % der Anteile übertragen, entfallen die Verlustvorträge sogar...weiter
07.03.2017
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Verluste erleiden, können Sie diese - wie bei der Einkommen- so auch bei der Gewerbesteuer - mit Ihren unternehmerischen Gewinnen in zukünftigen Jahren verrechnen. Voraussetzung ist einerseits die sogenannte...weiter