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29.08.2020
Gemeinden sind nach dem Finanzverwaltungsgesetz dazu berechtigt, an Außenprüfungen der Finanzämter teilzunehmen, sofern das geprüfte Unternehmen in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhält (oder Grundbesitz hat) und die Prüfung im Gemeindegebiet...weiter