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11.06.2017
Ist in einem früheren Jahr ein Gewerbeverlust entstanden, so kann dieser in späteren Jahren mit positiven gewerblichen Einkünften verrechnet werden. Voraussetzung ist sowohl, dass der spätere mit dem früheren, verlustreichen Betrieb identisch ist...weiter
07.03.2017
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Verluste erleiden, können Sie diese - wie bei der Einkommen- so auch bei der Gewerbesteuer - mit Ihren unternehmerischen Gewinnen in zukünftigen Jahren verrechnen. Voraussetzung ist einerseits die sogenannte...weiter
12.03.2018
Wenn ein Erwerber mehr als 25 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft kauft, gehen etwaige körperschaftsteuerliche Verlustvorträge grundsätzlich quotal unter. Werden mehr als 50 % der Anteile übertragen, entfallen die Verlustvorträge sogar...weiter