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20.05.2019
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich in einem neuen Anwendungsschreiben ausführlich zur Auslegung der Einkommenstatbestände in § 20 Abs. 1 Nr. 10 Einkommensteuergesetz geäußert, die für juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten.Nach...weiter