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15.02.2008
Ein gemeinnütziger Golfclub erklärte in seiner Umsatzsteuererklärung die Mitgliedsbeiträge und Unterrichtsgebühren als steuerpflichtige Einnahmen. Gleichzeitig machte er die Vorsteuerbeträge aus den Aufwendungen für die Errichtung der Golfanlage...weiter