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06.06.2012
Bis Ende 2007 bestand ein Anspruch auf teilweisen Erlass der Grundsteuer, wenn der Rohertrag aus der Vermietung eines bebauten Grundstücks unter 80 % des normalen Rohertrags lag und der Eigentümer dies nicht zu vertreten hatte. Nach der ab 2008...weiter
19.11.2012
Für bebaute Grundstücke können Immobilienbesitzer den Erlass der Grundsteuer in Höhe von ¼ oder ½ des festgesetzten Steuerbetrags beantragen, wenn sich der normale Rohertrag ihres Grundstücks um einen gewissen Prozentsatz gemindert hat. Dies gilt...weiter
04.05.2015
Als Eigentümer eines Vermietungsobjekts kann Ihnen ein Teil der Grundsteuer erlassen werden, wenn Ihre Immobilie keine bzw. weit unterdurchschnittliche Erträge abwirft und Sie die Minderung nicht selbst zu vertreten haben. Sie müssen also nachweisen,...weiter