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14.08.2008
Der Erwerber eines Grundstücks zahlte die beim Kauf anfallende Grunderwerbsteuer erst zwei Jahre nach Fälligkeit. Das Finanzamt setzte daher Säumniszuschläge fest, die auch gezahlt wurden. Nach Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags hob das...weiter
11.02.2019
Wird ein Grundstück erworben, das mit einem Erbbauzinsanspruch verbunden ist, ist für die Berechnung der Grunderwerbsteuer nur der Kaufpreis abzüglich des Kapitalwerts des Erbbauzinsanspruchs anzusetzen.Hinweis: Das Recht des Grundstückseigentümers...weiter
10.10.2018
Beim Kauf eines Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Diese bemisst sich nach dem Wert des erworbenen Grundstücks. Wird allerdings ein bereits bebautes Grundstück erworben, so wird die Grunderwerbsteuer nicht nur für den Boden, sondern für das...weiter
03.05.2009
Hat sich der Käufer eines Grundstücks zugleich verpflichtet, auf dem Grundstück von einem bestimmten Bauunternehmer ein Gebäude (z.B. ein Einfamilienhaus) errichten zu lassen, ist Grunderwerbsteuer sowohl auf den Preis des Grundstücks wie auf den...weiter
04.03.2015
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und es anschließend bebauen, kann es vorkommen, dass das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den reinen Bodenwert berechnet. Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH)...weiter
10.06.2013
Im Regelfall zahlt bei einem Grundstückskauf der Erwerber die Erwerbsnebenkosten sowie die Grunderwerbsteuer. In einem Fall, über den nun der Bundesfinanzhof entscheiden musste, waren Käufer und Verkäufer übereingekommen, dass letztlich der Verkäufer...weiter
09.01.2019
Grundsätzlich wird die Grunderwerbsteuer anhand des Kaufpreises ermittelt. Der Erwerber zahlt diese dann kurz nach dem Erwerb des Grundstücks. Was aber ist, wenn sich der Kaufpreis nachträglich reduziert? Kann dann die festgesetzte Steuer...weiter
13.06.2017
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und anschließend bebauen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt nicht nur den bloßen Bodenwert mit Grunderwerbsteuer belastet (je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises),...weiter
07.10.2016
Normalerweise fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn man ein Grundstück erbt. Der Gesetzgeber möchte so verhindern, dass man als Erbe doppelt - sowohl mit Erbschaft- als auch mit Grunderwerbsteuer - belastet wird. Grunderwerbsteuerfrei ist es auch,...weiter
03.08.2015
Beim Kauf einer Immobilie fällt derzeit - je nach Bundesland - eine Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 % an. Eine teure Überraschung können dabei Bauherren erleben, die zunächst ein unbebautes Grundstück erwerben und es anschließend bebauen...weiter
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