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11.09.2013
Für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt kann man auf Antrag 20 % der Aufwendungen (maximal 4.000 €) steuermindernd geltend machen. Aufwendungen für Neubaumaßnahmen sind jedoch nach Ansicht der...weiter
23.09.2013
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend gemacht werden. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellte fest,...weiter
15.12.2011
Für haushaltsnahe Handwerkerleistungen wird eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 €, gewährt. Voraussetzung ist dabei u.a., dass es sich um Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt. In der...weiter
10.09.2010
Ein Steuerzahler ließ im Jahr 2006 in seinem Wohnhaus von einem Handwerksbetrieb F Maler- und Tapezierarbeiten im Treppenhaus ausführen. Die Arbeitskosten hierfür betrugen 3.000 €. Besondere handwerkliche Fertigkeiten und Kenntnisse waren zur...weiter
09.03.2019
Trittbrettfahrer gelten gemeinhin nicht als beliebte Zeitgenossen, denn sie hängen sich schließlich ohne eigenes Zutun an fremde Unternehmungen an, um aus ihnen Kapital zu schlagen. Bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt ist dieses Vorgehen...weiter
01.10.2015
Wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt Baumaßnahmen durchführen lassen, dann können Sie diese normalerweise als Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen. 20 % der Kosten von bis zu 6.000 € - also 1.200 € - jährlich können Ihre...weiter
14.06.2013
Für Handwerkerleistungen im Haushalt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können 20 % der Lohnaufwendungen, derzeit höchstens 1200 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Ob auch eine Dichtheitsüberprüfung einer...weiter
02.06.2020
Beauftragen Sie einen Handwerker, in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus Reparaturen durchzuführen, können Sie die in der Rechnung enthaltenen Lohnkosten bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigen. Da die Finanzverwaltung Schwarzarbeit...weiter
21.08.2017
Eine unachtsamer Moment und ein kleiner Windstoß können schon reichen: Die Haustür fällt ins Schloss und man selbst steht auf der falschen Seite der Tür - ohne Schlüssel. Wenn dann nicht zufällig eine offen stehende Balkon- oder Terrassentür den Weg...weiter
06.12.2020
Wer Handwerker in seinem Privathaushalt beschäftigt, kann die anfallenden Lohnkosten mit 20 %, höchstens 1.200 € pro Jahr, von seiner tariflichen Einkommensteuer abziehen. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gilt dieser Steuerbonus...weiter
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