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24.08.2017
Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Lieferung von Wasser lediglich mit 7 % zu versteuern. Davon ausgenommen ist Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr...weiter
10.09.2014
Bislang können private Auftraggeber die Arbeitskosten für den nachträglichen Anschluss ihres Hauses an das Wasserverteilungsnetz nur anteilig als Handwerkerleistungen absetzen. Denn nach aktueller Weisungslage erkennen die Finanzämter nur den...weiter
16.02.2009
Das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Wasserlieferungen. Dies gilt auch, wenn die Leistung nicht an den späteren Wasserbezieher,...weiter
15.06.2018
Bereits 2008 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt umsatzsteuerrechtlich eine „Lieferung von Wasser” ist, so dass das...weiter