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28.02.2014
Wenn Sie als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung anmieten, können Sie die anfallenden Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Wichtig ist dabei jedoch, dass Sie neben dieser Zweitwohnung...weiter
15.04.2009
Ein lediger Arbeitnehmer kann die Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn er neben der Wohnung am Beschäftigungsort noch einen eigenen (Haupt-)Hausstand unterhält. Hierfür ist es erforderlich, dass sich der Arbeitnehmer sowohl...weiter
31.12.2014
Eine doppelte Haushaltsführung wird von den Finanzämtern nur anerkannt, wenn der Arbeitnehmer am Erstwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhält. Ist er dort lediglich in einen fremden Haushalt eingegliedert (z.B. bei den Eltern), ohne die...weiter
28.06.2014
Wenn Sie sich als alleinstehender Arbeitnehmer teilweise an den Kosten des Elternhauses beteiligen, Reparaturen ausführen und Gartenarbeit erledigen und wenn Sie im ausgebauten, abschließbaren Dachgeschoss einen eigenen Hausstand mit ausreichendem...weiter
24.04.2013
Die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist häufig in Fällen umstritten, in denen der Steuerpflichtige eine Wohnung am Beschäftigungsort hat und ansonsten zusammen mit den Eltern in einem Haushalt lebt. Der Bundesfinanzhof hat...weiter
06.08.2017
Arbeitnehmer können die Kosten einer doppelten Haushaltsführung nur als Werbungskosten abziehen, wenn sie in ihrer Hauptwohnung einen eigenen (Erst-)Hausstand unterhalten. Sind sie lediglich in einen fremden Haushalt (z.B. der Eltern) eingegliedert,...weiter
05.03.2013
Nach der gesetzlichen Neuregelung gibt es bei der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung ab 2014 folgende Änderungen:Der Arbeitnehmer muss an seinem „Hauptwohnsitz“ einen eigenen Hausstand unterhalten. Dies setzt das Innehaben einer...weiter
14.01.2011
Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zählen zu den Werbungskosten alle hierdurch entstandenen notwendigen Mehraufwendungen. Aufwendungen für die Wege vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück...weiter
23.03.2011
Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können die Aufwendungen für die Wege vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrten) für eine Fahrt pro Woche als Werbungskosten abgezogen werden. Ein...weiter
19.08.2010
Ein lediger Arbeitnehmer war in M beschäftigt, wo er auch eine Dreizimmerwohnung von 64 qm unterhielt. In S nutzte er im Wohnhaus seiner Eltern im Dachgeschoss einen Schlafraum und einen Wohnraum von zusammen 45 qm. Küche, Bad, und WC teilte er mit...weiter
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