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15.06.2018
Bereits 2008 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt umsatzsteuerrechtlich eine „Lieferung von Wasser” ist, so dass das...weiter
10.09.2014
Bislang können private Auftraggeber die Arbeitskosten für den nachträglichen Anschluss ihres Hauses an das Wasserverteilungsnetz nur anteilig als Handwerkerleistungen absetzen. Denn nach aktueller Weisungslage erkennen die Finanzämter nur den...weiter
08.05.2015
Handwerkerleistungen im Privathaushalt können mit 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben allerdings - wie in allen Bereichen des Steuerrechts - enge...weiter