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28.12.2019
Nach Ablauf der regelmäßig vierjährigen Festsetzungsfrist darf das Finanzamt keinen Steuerbescheid mehr erlassen, aufheben oder ändern. Der Ablauf dieser Frist kann nach der Abgabenordnung (AO) aber in gewissen Fällen „blockiert“ sein. Man spricht...weiter
28.04.2020
Auch für Steuerzahler gilt der Grundsatz „Rechtsfrieden vor Richtigkeit“. Das bedeutet, dass sowohl das Finanzamt als auch der Steuerzahler Fehler im Steuerbescheid nicht mehr korrigieren können, wenn Verjährung eingetreten ist. Grundsätzlich beträgt...weiter