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08.10.2017
Erwerbstätige können die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers begrenzt auf einen Höchstbetrag von 1.250 € pro Jahr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn der Raum zwar nicht der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit ist, ihnen für ihre...weiter
19.11.2017
Viele Arbeitnehmer verdienen sich durch Nebentätigkeiten etwas Geld hinzu - die Zahl der „Multijobber“ steigt in Deutschland seit Jahren an. Nutzt ein Arbeitnehmer sein häusliches Arbeitszimmer für mehrere Jobs, stellt sich schnell die Frage nach der...weiter
02.01.2014
Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können Steuerzahler begrenzt auf 1.250 € geltend machen, sofern ihnen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und sich der qualitative Schwerpunkt...weiter
19.04.2017
Erwerbstätige können die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer mit maximal 1.250 € pro Jahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen, wenn ihnen für ihre Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz (z.B. in den Räumen des Arbeitgebers) zur...weiter
24.02.2016
Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Bürgers, darf er die Raumkosten in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.Hinweis: Absetzbar sind unter...weiter
27.02.2012
Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für sonstige Umzugsumlagen und die Höchstbeträge für umzugsbedingte Unterrichtungskosten für ein Kind neu festgesetzt. Es gelten nun folgende Beträge bei Beendigung des Umzugs ab dem 1.1.2012:Pauschbeträge...weiter
03.01.2011
Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für sonstige Umzugsumlagen und die Höchstbeträge für umzugsbedingte Unterrichtungskosten für ein Kind neu festgesetzt. Es gelten nun folgende Beträge bei Beendigung des Umzugs ab dem 1.1.2011:• Pauschbeträge...weiter
12.10.2010
Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für sonstige Umzugsumlagen und die Höchstbeträge für umzugsbedingte Unterrichtungskosten für ein Kind neu festgesetzt. Es gelten nun folgende Beträge bei Beendigung des Umzugs ab dem 1.1.2010:Pauschbeträge...weiter
08.10.2018
Wenn Sie einen nahen Angehörigen finanziell unterstützen, können Sie Ihre Unterhaltszahlungen mit maximal 9.000 € pro Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastungen abziehen (zzgl. bestimmter übernommener Kranken- und...weiter
02.12.2020
Wenn der Nachwuchs studiert oder eine Ausbildung absolviert, leisten die Eltern häufig finanzielle Unterstützung, indem sie beispielsweise die Kosten für Lernmaterialien, WG-Zimmer und Verpflegung übernehmen. Haben sie für ihr Kind keinen Anspruch...weiter
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