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14.06.2013
Für Handwerkerleistungen im Haushalt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können 20 % der Lohnaufwendungen, derzeit höchstens 1200 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Ob auch eine Dichtheitsüberprüfung einer...weiter