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19.05.2010
Ein Ehepaar schloss mit einer A-GmbH einen Vertrag über die Errichtung eines gemischtgenutzten Einfamilienhauses. Gemäß dem Zahlungsplan zahlte es vom Kaufpreis von rd. 220.000 € einen Betrag von rd. 44.000 €, ohne dass mit dem Bau begonnen wurde....weiter