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15.07.2009
Verbindlichkeiten in Fremdwährung sind grundsätzlich in der Bilanz mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Hierfür ist der Kurs im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme maßgebend. Bei einer voraussichtlichen dauernden Werterhöhung kann ein höherer...weiter