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15.10.2008
Eine GmbH mietete ein Reihenhaus, das der Geschäftsführer für den Betrieb der GmbH und für eigene Wohnzwecke nutzte. Bei dem Mietverhältnis handelt es sich um eines über Geschäftsräume und nicht über Wohnräume, hat der Bundesgerichtshof entschieden....weiter