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15.04.2017
Wenn Eltern die Lese- und Rechtschreibschwäche ihres Kindes behandeln lassen, können sie die Kosten hierfür häufig als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen.Das Bayerische Landesamt für Steuern weist in einer...weiter
14.05.2019
Üblicherweise können Krankheitsaufwendungen, die die Krankenkasse nicht erstattet, im Rahmen der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden und das zu versteuernde Einkommen mindern. Allerdings unterscheiden sich...weiter