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15.03.2019
Unterrichtende Tätigkeiten werden vom Einkommensteuergesetz als freiberuflich eingestuft, so dass für Gewinne aus diesen Tätigkeiten keine Gewerbesteuer anfällt (= keine gewerbliche Tätigkeit). Aus einem neuen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH)...weiter
29.12.2016
Als Unternehmer wissen Sie vermutlich, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Im besten Fall hat es Ihnen Ihr Steuerberater gesagt. Oder die Frage hat sich gar nicht gestellt, weil Sie Arzt oder Händler sind, die Einordnung also klar ist....weiter