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15.01.2009
Um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können, muss eine Rechnung bestimmte Angaben enthalten, u.a. eine Leistungsbeschreibung. Hierdurch muss eine eindeutige Identifizierung der abgerechneten Leistung mit begrenztem Aufwand ermöglicht werden....weiter
05.04.2020
Unternehmer können nur dann einen Vorsteuerabzug aus bezogenen Leistungen geltend machen, wenn ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Nach dem Umsatzsteuergesetz müssen in der Rechnung die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände bzw. der...weiter
08.11.2016
Wollen Sie als Unternehmer die Ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, müssen Sie im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung sein. Diese gesetzliche Vorgabe macht in der Praxis oft erhebliche Probleme. So muss eine...weiter
29.11.2019
Es bestehen Zweifel daran, welche Anforderungen an Leistungsbeschreibungen für Waren im Niedrigpreissegment zu stellen sind. Das Finanzgericht Hamburg hat aktuell entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen nur dann zu gewähren ist,...weiter
19.03.2015
Für den Vorsteuerabzug benötigen Sie als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung. Dafür sind verschiedene Angaben notwendig, unter anderem der Leistungszeitpunkt sowie eine Leistungsbeschreibung. Laut Bundesfinanzhof...weiter
14.06.2014
Wenn Sie als Unternehmer die Vorsteuer aus einer Eingangsrechnung abziehen wollen, muss dieses Dokument strenge umsatzsteuerliche Anforderungen erfüllen. Insbesondere kommt es auf die Bezeichnung der Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder des...weiter
22.03.2018
Das Finanzgericht Hessen (FG) hat kürzlich in zwei Fällen entschieden, dass Leistungen auf einer Rechnung immer eindeutig identifizierbar sein müssen. Das gilt auch beim massenhaften Handel von Kleidungsstücken und Modeschmuck im Niedrigpreissegment....weiter
15.11.2014
Für den Vorsteuerabzug benötigen Sie als Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung. Unter anderem müssen Sie darauf achten, dass die Steuernummer des leistenden Unternehmers darauf angegeben ist. Ebenso muss die erbrachte Leistung benannt sein.In...weiter
15.04.2010
Für den Vorsteuerabzug muss eine Rechnung bestimmte Angaben enthalten, die eine Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Die Rechnungsangaben müssen eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen, über...weiter
26.08.2019
Das Finanzgericht Münster hat kürzlich entschieden, dass auch bei Textilien im Niedrigpreissegment die bloße Gattungsbezeichnung keine ordnungsmäßige Leistungsbeschreibung darstellt. In diesem Fall ist der Leistungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug...weiter
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